AGB

1.0 Allgemeines und Geltungsbereich

1.1. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Verkaufsbedingungen.

1.2. Abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens aber mit der widerspruchlosen Annahme unserer Ware, erkennt der Käufer unsere Verkaufsbedingungen an.

1.3. Abweichendes gilt nur dann, wenn es zwischen dem Käufer und uns, ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.

2.0 Angebot

2.1. Angebote gelten immer freibleibend.

2.2. Die in Prospekten, Broschüren, Katalogen, Zeichnungen, etc. vorkommenden Angaben (wie Abbildungen, Maße und Beschreibungen etc.) sind nur dann verbindlich, wenn im Vertrag ausdrücklich darauf verwiesen wird.
Änderungen der Form und Ausführungen behalten wir uns vor, soweit keine Beeinträchtigung der zugesagten Funktion eintritt.

2.3. Unsere Zeichnungen und technischen Unterlagen bleiben unser Eigentum und dürfen von der anderen Partei nicht unbefugter Weise verwendet werden oder Dritten offenbart werden.

3.0 Vertragsabschluß

3.1. Der Kaufvertrag gilt als abgeschlossen, wenn wir nach Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung abgesandt haben.

3.2. Mündliche und telefonische Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

3.3. Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögens- und/oder Liquiditätsverhältnissen des Käufers ein, so können wir vom Vertrag zurücktreten oder sofortige Bezahlung verlangen.

4.0 Lieferfrist und Lieferung

4.1. Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich . Wir behalten uns Zwischenverkauf vor.

4.2. Teillieferungen sind, wenn nicht ausdrücklich anders und schriftlich vereinbart, zulässig.

4.3. Bei Aufträgen mit unbestimmtem Lieferzeitpunkt können wir verlangen, dass die Ware spätestens 3 Monate nach dem Datum der Auftragsbestätigung abgenommen wird.

4.4. Ist eine Lieferfrist ausdrücklich schriftlich vereinbart, gilt sie grundsätzlich als angemessen verlängert, wenn sie infolge von Umständen, die nicht von uns zu beeinflussen sind, nicht eingehalten werden kann.
Wird die Lieferfrist um mehr als 8 Wochen überschritten, ist uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies ist uns aber in jedem Fall schriftlich mitzuteilen.

4.5. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung und gilt als erfüllt mit dem Datum des Lieferscheins, spätestens aber mit dem Datum der Übergabe an den Frachtführer.

4.6. Über- und Unterlieferungen bis zum Ausmaß von 5% behalten wir uns vor.

4.7. Wegen einer verzögerten oder unausführbaren Lieferung steht dem Käufer kein wie immer gearteter Schadenersatz zu.

4.8. Mit Übergabe an den Frachtführer geht die Gefahr auf den Käufer über.

4.9. Liegt keine Weisung des Käufers vor, bestimmen wir den Frachtführer. Die Kosten für den Versand übernimmt der Käufer. Frachtzahlungen durch uns gelten als Vorlage zu Lasten des Käufers.

5.0 Preise und Zahlung

5.1. Alle Preise verstehen sich ab Lager, zuzüglich Mehrwertsteuer, inklusive handelsüblicher Verpackung. Kosten für etwaige abweichende Verpackungsvorschriften sind vom Käufer zu tragen.

5.2. Wir behalten uns vor, jeweils unsere am Tage der Lieferung gültigen Preise zu berechnen, soferne nicht ausdrücklich Festpreise vereinbart wurden.

5.3. Zahlungen werden fällig innerhalb von 30 Tagen ab Fakturendatum netto. Bei Zielüberschreitungen werden Zinsen in jeweiliger Höhe der Kosten kurzfristiger Bankkredite eingefordert.

5.4. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur zahlungshalber.

5.5. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Kaufpreisansprüche, insbesondere auch der jeweiligen Saldo-Forderungen dieser Art, die uns aus der laufenden Geschäftsverbindung mit dem Kunden zustehen.
Bei Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.

6.0 Beanstandungen und Mängelrügen

6.1. Mängelrügen hat der Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich zu erheben. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Werden Mängel entdeckt, ist die Verwendung der beanstandeten Ware sofort einzustellen.

6.2. Bei berechtigter, fristgerechter Mängelrüge leisten wir Gewähr entweder durch Rücknahme und Neulieferung oder nach eigener Wahl Nachbesserung. Wir haben auch die Wahl, Gewähr durch Minderung des Kaufpreises zu leisten.

6.3. Der Käufer muss uns die Gelegenheit geben, uns von dem Mangel zu überzeugen; geschieht dies nicht , entfallen alle Mängelansprüche.

6.4. Für Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir nur dann aufzukommen, wenn wir eine schriftliche Zustimmung gegeben haben.

Wird die Ware von uns aufgrund von Konstruktionsangaben des Käufers hergestellt oder wurde vom Käufer unsere Konstruktion gutgeheißen, so erstreckt sich unsere Haftung nicht auf die Richtigkeit der Konstruktion, sondern darauf, dass zeichnungsgemäß gefertigt wurde.

6.6. Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei Beschädigung durch normalen Verschleiß, unsachgemäßer Wartung, Nichtbeachtung von Bedienungsanleitungen und über den normalen Gebrauch hinausreichende Verwendung, oder wenn der Käufer selbst Änderungen an der Ware vorgenommen hat.

7.0 Haftung und Haftungsausschluss

7.1. Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in den Verkaufsbedingungen getroffenen Vereinbarungen. Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass wir dem Käufer keinen Schadenersatz zu leisten haben für die Verletzungen von Personen, für Schäden an Gütern, die nicht Vertragsgegenstand sind, für sonstige Schäden und für Gewinnentgang, soferne wir uns nicht grobe Fahrlässigkeit zuschulden kommen haben lassen.

7.2. Bei Lieferungen gemäß Zeichnungen oder Angaben des Käufers hat der Käufer uns in Bezug auf etwaige Verletzung von Rechten Dritter schadlos zu halten.

7.3. Wir und der Käufer sind berechtigt, die Gegenpartei aufgrund Unterlassung der Vertragserfüllung in Anspruch zu nehmen, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge von höherer Gewalt, in der üblichen Auslegung in wesentlichem Grade erschwert wird.

8.0 Erfüllungsort und Gerichtsstand

ist für beide Vertragsparteien Wien. Das gilt auch für Klagen zur Rückgewähr der Ware, Schecks-, Wechsel- und Mahnverfahren.

9.0 Teilunwirksamkeit

Diese Verkaufsbedingungen bleiben auch im Falle der rechtlichen Unwirksamkeit einzelner Teile im übrigen in vollem Umfang wirksam.

Einkaufsbedingungen

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